5 Jahre Garantie

Eine freiwillige Garantie darf vom Garantiegeber weitestgehend frei gestaltet und auch eingeschränkt werden. Darum ist es wichtig für Sie, Garantieversprechen genau zu hinterfragen. Hier erfahren Sie ganz genau, was Sie von Elna Deutschland GmbH im Garantiefalle erwarten können.

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Ein Versprechen ohne „Wenn“ und „Aber“.

Die umfassende elna-Garantie kostet Sie keinen Cent extra – sie ist in den Kaufpreisen unserer Produkte enthalten und schließt insbesondere ein:

  • Alle Bauteile, gleich aus welchem Material sie bestehen und egal ob sie mechanisch, elektrisch oder elektronisch sind – und zwar während der gesamten Garantiezeit
  • Der komplette Arbeitslohn während der gesamten Garantiezeit.
  • Kosten und Risiko des Transportes während der gesamten Garantiezeit.
  • Übertragbarkeit der Garantie, wenn Sie die Maschine verschenken, verkaufen oder bei sonstigen Eigentumsänderungen.
  • Kein Versand ins Ausland. Elna Deutschland GmbH unterhält eine eigene Meisterwerkstatt. Garantieleistungen werden entweder hier, oder durch autorisierte Vertragswerkstätten innerhalb von Deutschland erbracht.
  • 0 % Abschlag bei Totalschaden. Was geschieht, wenn das Gerät nicht repariert werden kann? Von der Erstattung eines geringen “Zeitwertes” hätten Sie nur wenig – denn davon können Sie keine gleichwertige Ersatzmaschine kaufen! Darum erhalten Sie von uns in diesem Falle während der gesamten Garantiezeit ein gleichwertiges Ersatzgerät.

Ausgenommen von dieser Garantie sind lediglich Fremdverschulden, wie z.B. Sturz- oder Wasserschäden, fehlerhafte Bedienung und natürlicher Verschleiß.

Bei gewerblicher Nutzung (z.B. in Schulen oder Nähateliers) gilt diese Garantie nicht.

Nur bei Kauf innerhalb der BRD
Die 5-Jahres-Garantie der Elna Deutschland GmbH gilt für Produkte, die von einem autorisierten elna-Händler in der Bundesrepublik Deutschland gekauft werden. Für Käufe im Ausland oder von ausländischen Verkäufern (z.B. England oder Polen) gelten die ggf. abweichenden Garantieregelungen des jeweiligen Landes.

Das ist auch wichtig zu wissen
Im Garantiefall wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Verkäufer der Maschine. Andere Fachhändler als der Verkäufer sind nicht zur Erbringung von Garantieleistungen verpflichtet (ausgenommen bei Kauf im elna-Onlineshop durch den elna-Schutzbrief).

Unsere Garantie gilt für alle elna Näh-, Stick-, Overlock- und Coverstichmaschinen, sowie für alle Original-elna-Zubehöre und Ersatzteile. Für alle anderen Produkte sowie bei gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung gilt immer die gesetzliche Gewährleistung.

Hier unser Garantieversprechen mit allen Details:
Der Käufer eines elna-Gerätes hat bei dem Kauf des Gerätes von einem Unternehmer (Händler) in Deutschland gesetzliche Rechte, die durch diese Garantie nicht eingeschränkt werden. Diese Garantie räumt dem Kunden also zusätzliche Rechte ein. Alle elna-Produkte werden mit größter Sorgfalt hergestellt. Sie unterliegen den strengen Kontrollen der elna-Qualitätssicherung. Die Elna Deutschland GmbH (nachfolgend „Hersteller”) garantiert dem Endkunden (nachfolgend „Kunde”) nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, dass die an den Kunden innerhalb der EU gelieferte elna-Nähmaschine, Overlockmaschine, Coverstichmaschine und Stickmaschine sowie das Standard- und Sonderzubehör und Ersatzteile (nachfolgend „Produkt”) innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren bei Verbrauchern und 24 Monaten bei Geschäftskunden (gewerbliche Nutzung oder gleichzusetzende Beanspruchung) ab Auslieferung (Garantiefrist) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein wird. Dies vorausgeschickt, leisten wir als Hersteller, die Elna Deutschland GmbH, gegenüber dem Kunden Garantie ab Übergabe zu den folgenden Bedingungen:

1. Die im Wege der Garantie geltend gemachten Fehler wird der Hersteller nach eigenem Ermessen auf seine Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer oder generalüberholter Teile beheben.

2. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen den Hersteller, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen. Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Kunden gegenüber dem jeweiligen Verkäufer werden jedoch durch diese Garantie nicht berührt. Andere Ansprüche als das in dieser Garantiebedingung genannte Recht auf Behebung der Mängel am Gerät werden durch die Garantie des Herstellers nicht begründet.

3. Ansprüche aus dieser Garantie bestehen nur, wenn

3.1. das Produkt keine Schäden oder Verschleißerscheinungen aufweist, die durch einen von der normalen Bestimmung und den Vorgaben des Herstellers (gemäß Benutzerhandbuch) abweichenden Gebrauch verursacht sind.

3.2. das Produkt keine Merkmale aufweist, die auf Reparaturen oder sonstige Eingriffe durch vom Hersteller nicht autorisierte Werkstätten schließen lassen.

3.3. das Produkt keine Mängel aufweist, die auf Nichtbeachtung von Bedienungsanweisung, nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, anormale Umweltbedingungen, sachfremde Betriebsbedingungen, Überlastung oder mangelnde Wartung oder Pflege zurückzuführen sind.

3.4. in das Produkt nur vom Hersteller autorisiertes Zubehör eingebaut wurde.

3.5. das Produkt nicht nur geringfügige Abweichung von der Sollbeschaffenheit aufweist, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.

3.6. die Fabrikationsnummer nicht entfernt oder unkenntlich gemacht wurde.

4. Der Hersteller leistet Garantie durch kostenlose Behebung der Mängel, die nachweislich innerhalb der Garantiezeit auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen und auch innerhalb der Garantiezeit geltend gemacht werden. Mängel müssen dem Hersteller innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis angezeigt werden.

5. Ansprüche aus dieser Garantie setzen voraus, dass der Kunde das Produkt vor Einsendung an die vom Hersteller benannte Reparatur-Werkstatt dem Verkäufer vorstellt und diesem Gelegenheit zur Prüfung der Funktion gibt. Andere Fachhändler als der Verkäufer sind nicht zu einer Leistung verpflichtet. Ansprüche aus der Garantie können anschließend nur durch Übergabe oder Einsendung des Produkts an die vom Hersteller genannte Reparatur-Werkstatt geltend gemacht werden. Voraussetzung des Garantieanspruchs ist weiterhin die Vorlage der Originalrechnung mit Kaufdatum. Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt der Hersteller. Hat jedoch der zuständige elna-Kundendienst dem Kunden für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Kunde ein anderes Frachtunternehmen, kommt der Hersteller für die Kosten der Einsendung nicht auf. Der Hersteller lehnt grundsätzlich die Haftung für Transportschäden ab, wenn das Gerät nicht mehr in der Originalverpackung oder einer vom Hersteller zur Verfügung gestellten Transport-Box (kostenpflichtiger Service) eingesendet wird.

6. Die Garantiezeit beträgt fünf Jahre und beginnt mit dem Kauf durch den Erst-Endabnehmer. Bei gewerblicher Nutzung oder gleichzusetzender Beanspruchung beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Gewährleistung 24 Monate. Maßgebend ist das Datum auf dem Original-Kaufbeleg.

7. Beim Modell elna excellence 720Pro besteht für solche Nutzer, die unter die Beschränkung der Garantie auf 24 Monate fallen, die Möglichkeit einer Garantieverlängerung auf fünf Jahre. Hierzu ist es notwendig, die Maschine zu einer kostenpflichtigen Inspektion an den Hersteller einzusenden. Zur Erlangung der Garantieverlängerung muss die Maschine frühestens 20 Monate, spätestens aber 24 Monate nach Kauf eingesendet werden. Nach Ablauf von 24 Monaten nach Kauf ist eine Garantieverlängerung grundsätzlich ausgeschlossen. Die Höhe des Inspektionsentgeltes richtet sich nach den jeweils gültigen Preislisten des Herstellers und kann dort oder beim Verkäufer der Maschine erfragt werden.

8. Die Behebung des vom Hersteller als garantiepflichtig anerkannten Mangels erfolgt in der Weise, dass das mangelhafte Gerät nach Wahl des Herstellers unentgeltlich repariert oder durch ein einwandfreies Gerät (gegebenenfalls auch ein Nachfolgemodell) ersetzt wird. Ersetzte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über.

9. Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch den Hersteller oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist der Hersteller berechtigt, eine Service- Gebühr in Höhe der entstandenen Kosten zu erheben. Diese setzen sich zusammen aus Arbeitslohn für die Überprüfung des Gerätes und die Versandkosten laut aktueller Preisliste des Herstellers. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.

10. Diese Garantie gilt in dem vorstehend genannten Umfang und unter den oben genannten Voraussetzungen (einschließlich der Vorlage des Kaufnachweises auch im Falle der Weiterveräußerung) für jeden späteren, in der EU ansässigen künftigen Eigentümer des Produkts.

11. Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Gerät weder verlängert noch erneuert.

Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (C.I.S.G.).

Elna Deutschland GmbH, Sachsenring 10, 24534 Neumünster

Mai 2023

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